Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG) hat ihre bundesweite Jahresstatistik für 2025 veröffentlicht. Mit ihrer Publikation liefert der Dachverband von 86 Täterarbeitseinrichtungen mit 118 Beratungsstandorten wichtige Erkenntnisse für den Gewaltschutz und gibt Einblicke in die Arbeit mit gewaltausübenden Personen. An der Erhebung beteiligten sich 63 Prozent der in der BAG TäHG zusammengeschlossenen Beratungsstellen.
Die Ergebnisse zeigen: Gewaltprävention in Form von standardisierter Täterarbeit bleibt in Deutschland die Ausnahme. Mit insgesamt 5.521 gewaltausübenden Personen standen die Einrichtungen 2025 in Kontakt (+378 Fälle im Vergleich zum Vorjahr). In 64 % der Fälle fand eine Beratungsaufnahme statt. Dem gegenüber stehen allein im Hellfeld der Polizeilichen Kriminalstatistik 138.543 Tatverdächtige bei Gewalt in Paarbeziehungen. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigte Anfang des Jahres, dass die Anzeigebereitschaft bei Gewalt in Paarbeziehungen bei unter 5 % liegt.
Diese Zahlen machen deutlich: Lediglich ein geringer Anteil der gewaltausübenden Personen setzt sich in spezialisierten Programmen mit den eigenen Gewalthandlungen auseinander. Im Umkehrschluss heißt das: In einem Großteil der Fälle findet weder eine Inverantwortungsnahme der gewaltausübenden Personen noch eine nachhaltige Ursachenbearbeitung statt. Betroffene Personen bleiben gefährdet und das Potenzial von Täterarbeit unausgeschöpft. Die Gründe dafür: Fehlende Kapazitäten, kein flächendeckendes Angebot und keine standardisierte Zuweisungspraxis in Täterprogramme.
Neben der allgemeinen Fallzahl wurden in der Jahresstatistik weitere Informationen zum Beratungssetting sowie soziodemographische Daten der gewaltausübenden Personen erhoben, u.a.:
- Zugangswege: In 36 % der Fälle kamen die Personen als sogenannte Selbstmeldende in die Beratungsstellen. Über das Jugendamt / die Jugendhilfe erreichten 24 % der Personen die Täterarbeitseinrichtungen. Staatsanwaltschaften (7 %), die Polizei (6 %), Strafgerichte (6 %), Familiengerichte (5 %) und die Sozialen Dienste der Justiz (4 %) wurden ebenfalls als Zugangswege benannt.
- Gewaltformen: In 75 % der Fälle wurde körperliche Gewalt ausgeübt, beinahe so häufig lag psychische Gewalt vor. Weitere ausgeübte Gewaltformen waren digitale, wirtschaftliche und sexualisierte Gewalt sowie Stalking.
- Abschlüsse: 56 % der gewaltausübenden Personen schlossen 2025 das Programm ab (21 %) oder befanden sich zum Stichtag noch im Programm (35 %). 18 % der Klient*innen brachen 2025 das Programm ab. In 4 % der Fälle wurden die Personen aus dem Programm ausgeschlossen. Nach der Beratungsaufnahme an eine andere Einrichtung weitervermittelt werden konnten 209 Personen (6 %). Nicht zum Programm zugelassen und nicht weitervermittelt wurde in 7 % der Fälle (im Vorjahr waren es noch 4 %). 7 % schlossen das Programm aus anderen Gründen nicht ab.
- Geschlecht: 91 % der 2025 beratenen Personen waren Männer. In 7 % der Fälle handelte es sich um gewaltausübende Frauen. Insgesamt 14 Personen (0,3 %) hatten eine andere Geschlechtsidentität. Die Geschlechterverteilung deckt sich mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr.
- Alter: 41 % der gewaltausübenden Personen in unseren Einrichtungen waren zwischen 31 und 40 Jahre alt. Ebenfalls häufig vertreten waren Personen zwischen 41 und 50 (24 %) und zwischen 20 und 30 (20 %). 8 % waren 51 bis 60 Jahre alt. In 2 % der Fälle waren die Personen über 60 Jahre, in 1 % der Fälle unter 20 Jahre alt.
- Berufliche Situation: Knapp zwei Drittel der in unseren Einrichtungen beratenen Personen arbeiteten als Angestellte. 6 % waren selbstständig. In Schule, Ausbildung oder Studium befanden sich 4 %. In Pension oder Rente lebten 2 %. 19 % waren ohne Arbeit.
- Beziehungsform: In 66 % der Fälle lebten die betroffene und die gewaltausübende Person in einer Paarbeziehung oder Ehe. Zum Zeitpunkt der Tat(-en) getrennt oder geschieden waren 19 % der Personen, während sich 6 % in einer Trennungs- oder Scheidungsphase befanden. Ein anderes Beziehungsverhältnis lag in 2 % der Fälle vor.
- Wohnsitz: Häusliche Gewalt kann auch dann vorliegen, wenn betroffene und gewaltausübende Personen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft miteinander leben. In 33 % der Fälle lag kein gemeinsamer Wohnsitz vor. In 60 % der Fälle wurde ein gemeinsamer Wohnsitz angegeben.
- Kinder: Die Ergebnisse zeigen, dass in drei von vier Fällen Kinder im sozialen Umfeld der gewaltausübenden Person von der Gewalt (mit-) betroffen waren (74 %). Am häufigsten wurde ein Kind (24 %) oder zwei Kinder (28 %) angegeben. Summiert man alle Eingaben auf, zeigt sich, dass mindestens 5.701 Kinder im Umfeld der gewaltausübenden Personen lebten.
Linda Conradi, Geschäftsleitung der BAG TäHG:
„Täterarbeit ist ein zentrales Instrument zur Beendigung von Gewalt und in Artikel 16 der Istanbul-Konvention als umzusetzende Präventionsmaßnahme benannt. Unsere Statistik gibt Einblicke in die wichtige Arbeit der Täterarbeitspraxis und verdeutlicht die Notwendigkeit, Täterarbeit weiter auszubauen und auszudifferenzieren.
Dass das Bundesjustizministerium zusätzliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Anordnung von Täterarbeit schafft, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das setzt allerdings eine Beratungslandschaft voraus, die die gesetzlichen Neuerungen auch umsetzen kann.
Dafür braucht es eine nachhaltige öffentliche Finanzierung von Täterarbeit und eine flächendeckende wie barrierefreie Bereitstellung von Angeboten. Davon sind wir aktuell noch meilenweit entfernt. Wenn wir den Betroffenenschutz ernst nehmen, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich ins Handeln kommen und die Gewaltprävention nach den Empfehlungen der 2025 veröffentlichten Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausbauen.“

