Worum es uns geht
Täterarbeit
Täterarbeit häusliche Gewalt
Unsere Mitgliedseinrichtungen bieten verschiedene Beratungsangebote für Menschen an, die in ihrer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft Gewalt ausüben oder ausgeübt haben und aufgrund einer Empfehlung, einer justiziellen Weisung oder freiwillig ein Beratungsprogramm absolvieren möchten.
Ziel ist es:
- Gewaltkreisläufe zu durchbrechen
- gewaltausübenden Menschen einen Weg aus der Gewalttätigkeit zu ermöglichen
- häusliche Gewalt dauerhaft zu beenden.
Unsere Mitgliedseinrichtungen orientieren sich am Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.
Gewalttätiges Handeln ist erlernt und veränderbar.
Beratungsziele
Primäres Ziel der Täterarbeit ist das Verhindern einer (erneuten) Gewaltausübung.
Um Betroffene vor Gewalt zu schützen und häusliche Gewalt zu beenden, müssen gewaltausübende Menschen ihr Verhalten reflektieren und ändern. Dies ist im Rahmen professioneller, standardisierter Täterarbeitsprogramme möglich.
In diesem Programm lernen gewaltausübende Menschen:
- Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen
- eigene Grenzen und die Grenzen anderer zu erkennen und zu akzeptieren
- sich in die Lage der betroffenen Personen hineinzuversetzen
- alternative Konfliktbearbeitungsstrategien zu entwickeln und Konflikte gewaltfrei zu lösen
Häufige Fragen zur Täterarbeit
Täterarbeit bezeichnet die Arbeit mit gewaltausübenden Menschen im Bereich der häuslichen Gewalt mit dem Kernziel, Gewalt zu beenden und erneute Gewaltausübungen zu verhindern.
Die Täterarbeit in Deutschland ist ein vergleichsweise neues Arbeitsfeld. Ende der 1980er-Jahre entstanden erste, kaum standardisierte Beratungsangebote. Durch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte wissenschaftliche Evaluation der Täterarbeit zwischen 2000 und 2004 wurde die Professionalisierung und Vereinheitlichung der Täterarbeit angestoßen. Aus dieser ging 2007 der Standard zur Täterarbeit sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. hervor.
Die Beratungen in unseren Mitgliedseinrichtungen werden von speziell geschultem Personal aus Bereichen der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Mediation, o.ä. durchgeführt.
In der Regel findet Täterarbeit im Gruppensetting statt. Wenn Gruppenarbeit in begründeten Fällen nicht möglich ist, kann auf Einzelberatungen zurückgegriffen werden.
Nach einem Aufnahmeverfahren mit mindestens drei Einzelgesprächen, die der Überprüfung der Verantwortungsübernahme und der Gruppenfähigkeit dienen, ist ein Beratungsprogramm im Gruppensetting mit standardmäßig 25 Sitzungen vorgesehen. In diesen Sitzungen setzen sich die Teilnehmenden mit dem eigenen Verhalten und dessen Auswirkungen auseinander, erlernen alternative Handlungsstrategien, entwickeln Notfallpläne und beschäftigen sich tiefergehend mit eigenen Opfererfahrungen und Geschlechterverständnissen.
Hintergrund
Häusliche Gewalt in Partnerschaftsbeziehungen
ist eine der am häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen
ist unabhängig von Alter, Bildungsgrad, Herkunft und ökonomischem Status
betrifft auch immer Kinder, die die Gewalt miterleben müssen
hat viele Dimensionen und beinhaltet nicht nur körperliche und sexuelle, sondern auch wirtschaftliche, psychische und digitale Formen der Gewalt sowie Stalking
tritt in heterosexuellen wie nicht-heterosexuellen Beziehungen auf und betrifft Menschen aller Geschlechter
richtet sich zu einem großen Teil gegen Frauen und geht von Partnern /Ex-Partnern aus. 2022 waren 80% der 143.000 Betroffenen von häuslicher Gewalt weiblich