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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. hat eine Stellungnahme zum vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf veröffentlicht. Der Dachverband der Täterarbeitseinrichtungen begrüßt die weitere Verankerung von Täterarbeit im zivilrechtlichen Bereich. Allerdings verpasst der Entwurf an entscheidenden Stellen, die als Ziel benannte Normierung von verpflichtender Täterarbeit umzusetzen. Damit die geplanten Maßnahmen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen können, besteht aus der Sicht der BAG TäHG noch Nachbesserungsbedarf.

Ansprechperson

Linda Conradi
Geschäftsleitung
info@bag-taeterarbeit.de

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