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Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Abschlussbericht der Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurde am 22. Januar veröffentlicht. Durchgeführt wurde die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie vom Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen am International Centre for Social-Legal Studies gGmbH (SOCLES/SOFFI) und dem Deutschen Jugendinstitut (DJI).

Die Präventionsarbeit ist für die Überwindung von Diskriminierungs- und Gewaltstrukturen von fundamentaler Bedeutung. Dennoch findet sie in öffentlichen Diskussionen, in politischen Entscheidungsprozessen oder bei der Vergabe von Fördermitteln keine angemessene Berücksichtigung. Vor dem Hintergrund des internationalen Rechtsrucks und der Allgegenwärtigkeit von Gewalt gegen Frauen, TIN*-Personen und Kinder im digitalen wie analogen Raum dürfen wir uns das nicht länger leisten!

Daher begrüßen wir als Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. ausdrücklich die Veröffentlichung der Bedarfsanalyse. Die Analyse bestätigt nicht nur mithilfe internationaler Forschungsliteratur die Bedeutung der Präventionsarbeit bei der Verhinderung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie gibt darüber hinaus vertiefende Einblicke in bestehende Maßnahmen, skizziert Erwartungen aus der Praxis an die Politik, identifiziert bestehende Leerstellen und formuliert 47 Handlungsempfehlungen. Dabei beschränkt sich die Analyse nicht auf einen bestimmten Teil der Präventionsarbeit, sondern bezieht eine Vielzahl von Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen wie Schule, Soziale Dienste für Erwachsene, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsbereich mit ein. Die Analyse betrachtet gleichermaßen kommunale Ansätze wie Maßnahmen der Landes- und Bundespolitik.

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass sowohl international als auch national eine Vielzahl von vielversprechenden Angeboten und Präventionspotenzialen bestehen. Allerdings identifiziert sie auch erhebliche Leerstellen und macht deutlich, dass eine wirksame Prävention mehr ist als die Durchführung unkoordinierter Einzelmaßnahmen und auf eine ganzheitlich ausgerichtete Strategie angewiesen ist.

So kommt die Bestandserhebung sowohl auf kommunaler Ebene als auch bei der schulischen Präventionsarbeit zu dem Ergebnis, dass nur selten systematische Präventionsstrategien im Sinne der Istanbul-Konvention bestehen. Im schulischen Kontext fehlt es oft an einem grundlegenden Verständnis von Gewalt gegen Frauen und Mädchen als strukturelle Gewaltform: „Die Art und Weise, wie Geschlecht in vielen Bildungsplänen aufgegriffen wird, erweckt den Eindruck, dass das zugrundeliegende Wissen der Verantwortlichen nur bruchstückhaft vorhanden und veraltet ist.“ (S. 86). Dabei würden viele schulbehördliche Akteur*innen davon ausgehen, dass die Prävention im Sinne der Istanbul-Konvention abgedeckt würde oder keine Zuständigkeit bestehe.

An verschiedenen Stellen wird deutlich, dass es insbesondere an Präventionsmaßnahmen und Unterstützungsangeboten fehlt, die besonders vulnerable Menschen adressieren (z.B. Frauen mit Fluchterfahrung oder queere Menschen). Erhebliche Leerstellen zeigen sich außerdem im ländlichen Raum. Nur selten bestehen verbindliche Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen Akteur*innen des Gewaltschutzes. Gemeinwesensorientierte Präventionsansätze und Kulturprojekte sind rar, ebenso Angebote zu digitaler Gewalt. Auch im Bereich der Täterarbeit werden insbesondere im ländlichen Raum erhebliche Versorgungslücken identifiziert.  

Die 47 Handlungsempfehlungen der Autor*innen adressieren die verschiedenen Ebenen und Bereiche, die für eine gelingende Präventionsarbeit maßgeblich sind. Sie fordern u.a. die Verantwortungsübernahme aller Akteur*innen zur Etablierung und Absicherung eines bedarfsgerechten Unterstützungssystems, die Koordination der Maßnahmen in einer gemeinsam getragenen Strategie sowie einen stärkeren Einbezug der Präventionsforschung.

Im Bereich der Täterarbeit empfiehlt die Bedarfsanalyse, Lücken im ländlichen Raum zu schließen und die notwendigen Ressourcen für ein flächendeckendes Angebot bereitzustellen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen konsequenter und nach klaren Kriterien regelhaft Täterarbeit anordnen. Die Autor*innen sprechen sich für die flächendeckende Umsetzung des proaktiven Ansatzes in der Täterarbeit aus und empfehlen, Täterarbeit bedarfsgerecht auszugestalten. Jugendliche sollen darüber hinaus als bislang kaum wahrgenommene Adressat*innen der Täterarbeit aufgenommen werden.

Als Dachverband der Täterarbeitseinrichtungen in Deutschland schließen wir uns den Empfehlungen der Autor*innen an. Nicht nur im Bereich der Täterarbeit, sondern in der gesamten Präventionslandschaft müssen signifikante Weiterentwicklungen stattfinden und die gravierenden Leerstellen geschlossen werden. Wichtig ist hierbei eine geschlechtersensible Haltung, die die gesellschaftlichen Machtverhältnisse in den Blick nimmt und gewaltfördernde Vorstellungen von Männlichkeit infrage stellt. Wir brauchen eine ambitionierte Gesamtstrategie zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Im Bereich der schulischen Präventionsarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe besteht dringender Handlungsbedarf. Spezifische Angebote für gewaltbetroffene Kinder/Jugendliche, zu Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen sowie Angebote für Bystander müssen genutzt, weiterentwickelt und ausgebaut werden. Vulnerable Zielgruppen müssen endlich stärker berücksichtigt und unterstützt werden. Das Gewalthilfesystem ist bedarfsgerecht und barrierefrei auszugestalten. Die Kooperationsarbeit innerhalb des Hilfesystems sollte flächendeckend professionalisiert und institutionalisiert werden. Die von den Autor*innen empfohlenen organisationsübergreifenden Fallkonferenzen und ein bundesweit strukturiertes Risiko Assessment sind dafür elementar.

Die Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Leistung – sie ist eine Pflichtaufgabe. Es ist allerhöchste Zeit, sich dieser Aufgabe zu stellen und politisch die notwendigen Weichen zu stellen. Eine zielgerichtete Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, die den dringend benötigten Ausbau des Hilfesystems ermöglicht und Präventionsmaßnahmen wie die Täterarbeit adäquat mitberücksichtigt, wäre ein erster wichtiger Schritt.

Ansprechperson

Linda Conradi
Geschäftsleitung
info@bag-taeterarbeit.de

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