Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG) hat ihre bundesweite Jahresstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Publikation ist die erste ihrer Art und liefert wichtige Erkenntnisse für den Gewaltschutz.
So zeigt die Erhebung, dass insgesamt 5.143 gewaltausübende Personen mit den Mitgliedseinrichtungen des Dachverbands in Kontakt standen (61 % der Einrichtungen beteiligten sich an der Erhebung). In 3404 Fällen konnte eine Beratungsaufnahme stattfinden. Setzt man diese Fälle ins Verhältnis zu den Zahlen des Lagebilds Häusliche Gewalt, das für das Berichtsjahr 2024 über 171.000 Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen allein im Hellfeld registrierte, zeigt sich: Nur ein Bruchteil der Gewaltausübenden Personen landet in einem Täterprogramm. Neben den absoluten Fallzahlen enthält die Statistik u.a. Informationen zu Zugangswegen, Beratungsabschlüssen, soziodemographischen Daten der gewaltausübenden Personen und Informationen zum sozialen Umfeld.
Linda Conradi, Geschäftsleitung der BAG TäHG:
„In einem Großteil der Fälle werden gewaltausübende Personen nicht in die Verantwortung genommen und die Ursachen der Gewalt bleiben unbearbeitet. Betroffene werden weiterhin gefährdet und das Potenzial von Täterarbeit als wichtiges Instrument des Gewaltschutzes nicht ausgeschöpft. Auch zeigt sich in unserer Statistik, dass Gerichte von ihrer Möglichkeit zur justiziellen Weisung in ein Programm nur selten Gebrauch machen.
Wir fordern nicht nur, bestehende Rechtsmittel zur Anordnung eines Täterprogramm stärker zu nutzen. Täterarbeit muss in Fällen von häuslicher Gewalt regelhaft zur Anwendung kommen. Gewaltausübende müssen schnell und verbindlich an Programme angebunden werden, um weitere Gewalt zu verhindern. Dafür braucht es im Sinne der Istanbul-Konvention eine flächendeckende, finanziell gut ausgestatte Täterarbeit nach dem Qualitätsstandard der BAG TäHG.“