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Stellungnahme des Bündnis Istanbul-Konvention zur Antwort Deutschlands auf den Fragebogen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien vom 12. Dezember 2022 (IC-CP/Inf(2022)8)

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) nimmt Stellung zur Antwort der Bundesrepublik Deutschland auf den Fragebogen des Ausschusses der Vertragsparteien zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2025) und den Umsetzungen der Empfehlungen (2022). Die Bilanz ist ernüchternd: Deutschland beschreibt eine idealisierte Version der Wirklichkeit. Zentrale Schutzlücken bleiben bestehen, das Hilfesystem ist strukturell unterfinanziert, es fehlt Verbindlichkeit und vulnerable Gruppen werden nach wie vor unzureichend erreicht. Dies gefährdet den Schutz von Frauen und Mädchen – ein intersektionaler und nachhaltiger Gewaltschutz ist weiterhin in Gefahr. Deutschland bleibt weit hinter seinen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zurück.

Der Alternativbericht zur Istanbul-Konvention, der in einem über einjährigen Prozess von den Mitgliedsverbänden und Expert*innen des Bündnisses erarbeitet wurde, zeigt – ebenso wie die aktuelle Stellungnahme des Bündnisses zur Antwort der Bundesregierung – die bestehenden Lücken und notwendige Forderungen auf.

Ansprechperson

Linda Conradi
Geschäftsleitung
info@bag-taeterarbeit.de

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